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Probeweise 100 km/h Tempolimit für Wohnmobile über 3,5 tMit dieser zunächst befristeten Regelung ist man einer langjährigen ADAC-Forderung nachgekommen, die der Automobilclub nicht zuletzt mit der technischen Weiterentwicklung von schweren Wohnmobilen begründet hat. Dass die als "So. Kfz Wohnmobil" zugelassenen Fahrzeuge in Punkto Fahrverhalten und Bremsvermögen auch höhere Geschwindigkeiten fahren können, haben Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen und die Unfallstatistik bewiesen. Dank der jetzt erlaubten 100 km/h dürfen Wohnmobile ab 01. April grundsätzlich auch Lkw überholen, für die weiterhin eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vorgeschrieben ist. Aber Achtung: Das gilt nicht, wenn durch Verkehrszeichen 277 ein Überholverbot für Kfz über 3,5 t ausgewiesen ist, da hiervon nur Pkw und Kraftomnibusse ausgenommen sind. Nach Ansicht des ADAC wäre es nur konsequent, nunmehr auch die schnelleren Wohnmobile bis 7,5 t vom Lkw-Überholverbot auszunehmen. |
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