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Porsche: Abschluß des Pflichtangebots an Volkswagen-AktionäreUnabhängig von diesem Volumen musste Porsche für den Vollzug des Angebots, also den Erwerb dieser Aktien, Vorgaben der Regulierungsbehörden erfüllen. Darauf hatte der Hersteller sportlicher Premium-Fahrzeuge in der Angebotsunterlage hingewiesen. Nachdem Porsche nun alle notwendigen Vollzugsbedingungen erfüllt hat und die entsprechenden Genehmigungen vorliegen, steht dem Erwerb der im Rahmen des Pflichtangebots angebotenen Aktien und damit der Auszahlung des Gegenwertes an die VW-Aktionäre nichts mehr im Weg. |
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