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Pendlerpauschale muss angehoben werdenDie Entfernungspauschale ist im Gegensatz zu den Behauptungen einiger Politiker keine Subvention. Sie findet sich unter Paragraf 9 des Einkommen-steuergesetzes, ist also elementarer Bestandteil der Steuergesetzgebung. Arbeitswegkosten dürfen nach Ansicht des ADAC nicht schlechter behandelt werden als andere Werbungskosten. Darüber hinaus weist der Club darauf hin, dass die Entfernungspauschale zum 1. Januar 2004 drastisch gekürzt wurde. Heute kann jeder Autofahrer nur noch 30 Cent pro Entfernungskilometer ansetzen, das heißt, tatsächlich 15 Cent pro gefahrenem Kilometer. Damit lässt sich nicht einmal ein Kleinstwagen kostendeckend betreiben. Wie wichtig die Anhebung der Pauschale ist, zeigt ein Blick auf die Kraftstoffpreisentwicklung. War der Liter Superbenzin Anfang 2004 noch für 1,07 Euro zu haben, müssen Autofahrer inzwischen 1,44 Euro zahlen. |
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