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Paßstraßenbericht für die Alpenländer - KW 45/2008Der ACE appellierte an Autofahrer, sämtliche Bergstrecken grundsätzlich nur noch mit Winterausrüstung zu befahren. Weiter teilte der Club mit, dass in Österreich seit Anfang November eine Winterreifenpflicht für PKW, Kombi und LKW mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht angeordnet wurde. Die Regelung gilt bis zum 15. April nächsten Jahres. Neue Verordnung in Tschechien: Winterreifenpflicht Das tschechische Verkehrsministerium hat laut ACE eine Verordnung erlassen, nach der Fahrzeuge in höher gelegenen Regionen von Anfang November bis Ende April nur mit entsprechender Winterausrüstung verkehren dürfen. Von dieser Maßnahme betroffen ist auch ein Teilstück der stark frequentierten Autobahn D1 von Prag nach Brno / Brünn. Es handelt sich um den in der Region der Böhmisch-Mährischen Höhe gelegenen Streckenabschnitt zwischen Humpolec und Jihlava / Iglau, der als Unfallschwerpunkt gilt. Dieser Abschnitt und alle weiteren Strecken des tschechischen Straßennetzes, bei denen ab sofort Winterreifen erforderlich sind, sollen durch die entsprechenden Verkehrszeichen "Winterausrüstung" und "Winterausrüstung – Ende" markiert werden. Werden Fahrzeuge auf diesen Strecken ohne Winterreifen von der Polizei gestoppt, dann drohen den Fahrzeugführern eine Geldstrafe von bis zu 2.000 Kronen (ca. 80 Euro). |
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