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Thema: Info & News


Partikelfilter: KBA löscht 22 ABE-Nummern

Insgesamt 22 allgemeine Betriebserlaubnisse für Partikelminderungssysteme verschiedener Hersteller wurden von dem Kraftfahrt-Bundesamt im letzten Quartal 2007 gelöscht. Es handelte sich bei den betroffenen Produkten um Systeme für den Nachrüstmarkt, deren vorgeschriebene Filterwirkung nicht bestätigt werden konnte. Von dem Tage der Löschung an ist es den Herstellern untersagt, Systeme mit den gelöschten ABE-Nummern zu produzieren. Die Löschung der ABE-Nummern hat auf Produkte, die vor dem Löschdatum gefertigt und in einen Diesel-Pkw eingebaut wurden, keine Auswirkungen.

Gelöschte ABE-Nummern (einschl. der Zusätze *01, NT01 für etwaige Nachträge) für Partikelminderungssysteme des Herstellers GAT:

LöschungsdatumABE Nr.
10.10.200717 114
17 117
17 118
17 070
17 148
20.11.200717 018
17 064
17 065
17 074
17 075
17 141
17 143

Die Produktion wurde eingestellt.

Gelöschte ABE-Nummern (einschl. der Zusätze *01, NT01 für etwaige Nachträge) für Partikelminderungssysteme des Herstellers Tenneco:

LöschungsdatumABE Nr.
23.10.200717 104
17 120
17 132
17 133
19.11.200717 093
17 094
17 135
17 147

Die Produktion wurde eingestellt.

Gelöschte ABE-Nummer (einschl. der Zusätze *01, NT01 für etwaige Nachträge) für Partikelminderungssysteme des Herstellers Bosal:

LöschungsdatumABE Nr.
16.11.200717 097

Die Produktion wurde eingestellt.

Gelöschte ABE-Nummer (einschl. der Zusätze *01, NT01 für etwaige Nachträge) für Partikelminderungssysteme des Herstellers Landrover:

LöschungsdatumABE Nr.
07.12.200717 134

Die Produktion wurde eingestellt.

Um jedoch ungeachtet dessen alle in Diesel-Pkw verbauten Systeme, deren Wirkungsweise in Zweifel steht, gegen nachweislich normenkonform filternde Produkte auszutauschen, haben der Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes und der Gesamtverband Autoteile-Handel eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, die einen für den Fahrzeughalter kostenfreien und unbürokratischen Austausch der Filtersysteme zeitnah in 2008 vorsieht.

Im Interesse der Umwelt ist es das Ziel aller Beteiligten, das Vertrauen in genehmigte Partikelminderungssysteme für den Nachrüstmarkt wieder zu stärken. Die Voraussetzung dafür müssen jedoch die Hersteller schaffen, indem sie nachweislich normenkonforme und dauerhaft filternde Systeme entwickeln.


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