Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/parken-des-wohnwagens-da-ist-erlaubt-das-ist-verboten-article31764.html Thema: Autotipps |
Parken des Wohnwagens: Da ist erlaubt, das ist verboten
Beim abgekoppelten Anhänger beginnt ein neuer Zweiwochen-Zeitraum erst dann, wenn der Parkplatz geräumt und so für andere frei gemacht wurde. Wenn man also eine Runde um den Block dreht und dann wieder am freien Parkplatz abkoppelt, ist das rechtlich ein neuer Parkvorgang. Die Polizei notiert daher die Ventilstellung parkender Anhänger, um feststellen zu können, ob der Hänger durchgängig stand oder bewegt wurde. Der ADAC appelliert an Wohnmobilisten und Caravanbesitzer, beim Parken ihrer Fahrzeuge auf ein Miteinander mit anderen Verkehrsteilnehmer zu achten. Gerade auf Schulwegen kann ein Caravan beispielsweise rechtlich zwar korrekt abgestellt sein, aber dennoch Schulkinder dadurch gefährdet werden, dass die Sicht beim Überqueren der Straße beeinträchtigt wird. |
Autosieger.de - Das Automagazin |
https://www.autosieger.de
|