|
Oldtimer oder Rostlaube? H-Kennzeichen nur für geprüfte SchmuckstückeEin Alter von 30 Jahren und dazu etwas blitzender Chrom machen längst noch keinen Oldtimer aus. Denn auch die unter dem Lack verborgenen Teile müssen bestimmten Kriterien entsprechen, damit das Fahrzeug das begehrte "H-Kennzeichen" erhält. Worauf es ankommt, fassen die Oldtimer-Experten von TÜV SÜD zuammen: Wir müssen bei einem Oldtimer-Gutachten bewerten, ob es sich um ein so genanntes "kraftfahrzeug-technisches Kulturgut" handelt. Das heißt, der Veteran muss gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand bzw. gekonnt restauriert sein. Pflicht ist fast immer, dass der Motor aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps stammt. Auch Umrüstungen auf Automatikgetriebe sind nur erlaubt, wenn der Hersteller diese für den jeweiligen Fahrzeugtyp angeboten hat. Bei den Bremsen ist die Regel nicht ganz so streng: Die Anordnung der Pedalreihenfolge kann geändert werden, zur Sicherheit sollte dazu aber ein Oldtimer-Experte um Rat gefragt werden. Kritisch wird auch der Rahmen begutachtet. Wurde dort bei Reparaturen oder Schweißarbeiten unsachgemäß gearbeitet, kann der "Oldtimer-Status" im Zweifel nicht bestätigt werden. Bei der Bewertung der Reifen ist der Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp mit entscheidend. Alle Umrüstungen, die dort aufgeführt sind, werden akzeptiert. Wenn im jeweiligen Räderkatalog nichts vermerkt ist, dürfen die Reifen höchstens um zwei Nummern breiter sein als im Original. Die Scheinwerfer müssen dem Fahrzeugtyp entsprechen. Nicht erlaubt ist zum Beispiel der Einbau von Rechtecks-Scheinwerfer in einen VW-Käfer, verdeutlichen die TÜV-Fachleute. Ähnlich wie beim Licht wird auch bei der Innenausstattung auf Originalität geachtet. Ein Sitzbezug im Zebra-Look oder die Mercedes-Armatur im Gogo-Mobil sind unzulässige Stilbrüche. Zurück zum Lack: Auf dem Oldtimer dürfen einfarbige Lacke glänzen, auch in Metallicschattierungen. Akzeptiert werden außerdem Werbezüge, die in den Kindertagen des Oldies angesagt waren. Paintbrush-Gemälde auf der Motorhaube gehen dagegen nicht durch. Bei sehr betagten Fahrzeugen werden kleine Schönheitsfehler im Lack toleriert, "Rostlauben" sollen aber kein "H-Kennzeichen" erhalten. Ausnahmen werden übrigens bei Umrüstungen für Behinderte gemacht: Erlaubt sind zum Beispiel der Austausch von hydraulischen Bremsen gegen Seilzugbremsen. Grundsätzlich sind alle Änderungen erlaubt, die die Verkehrssicherheit erhöhen. Auch gegen einen Katalysator im antiken Gefährt hat niemand etwas einzuwenden, so TÜV SÜD. Und wo läuft die Grenze zwischen dem teueren und dem überteuerten Oldtimer? Eine Frage, die TÜV SÜD mit einem Wertgutachten beantworten kann: Stellt ein Sachverständiger fest, was die Technik von gestern heute in Euro und Cent wert ist, dann tun sich Verkäufer wie Käufer bei der Preisfrage leichter. Weitere Informationen rund um die historischen Karossen gibt es bei allen Service-Centern von TÜV SÜD. Dort werden in der Oldtimersaison 2006 auch zahlreiche Sonderaktionen und Oldtimertreffen veranstaltet. Schon fest stehen die Termine in Albstadt (Tübingen), Pfarrkirchen, München, Herrenberg (Böblingen) und Geislingen. |
Autosieger.de - Das Automagazin |
https://www.autosieger.de
|