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Österreich setzt Überwachungsanlagen gegen Mautpreller einWer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss im Regelfall zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens eine sogenannte Ersatzmaut bezahlen. Die Höhe der Ersatzmaut beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120 Euro. Wird dagegen eine bereits geklebte Vignette abgelöst und (z.B. an einem anderen Fahrzeug) wieder verwendet, wird es teurer: Dann sind sogar 240 Euro Ersatzmaut fällig. Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, erstattet die ASFINAG Anzeige und leitet ein Bußgeldverfahren (in Österreich: Verwaltungsstrafverfahren) ein. Dann droht eine Geldbuße von mindestens 300 bis maximal 3.000 Euro. Die österreichische Behörde sendet den Bußgeldbescheid (Strafverfügung) direkt an die Heimatadresse des betroffenen deutschen Autofahrers. Kommt dieser der Bußgeldforderung nicht nach, kann diese hierzulande zwangsweise eingetrieben, also vollstreckt werden. Bei Motorrädern muss die Vignette gut sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades, etwa dem Tank, angeklebt werden. Wird ein Motorradfahrer ohne erwischt, ist eine Ersatzmaut von 65 Euro fällig. Bei einer wiederverwendeten Vignette müssen Motorradfahrer 130 Euro bezahlen. |
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