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Österreich: Schäfere Strafen für GurtmuffelDa es vom 01. Mai an in Österreich ohnehin vorgeschrieben sei, eine Warnweste im Wagen mitzuführen, empfiehlt der ACE, diese am besten gleich im Wagen zu deponieren. Warnwesten seien immer dann anzulegen, wenn eine Person auf dem Standstreifen der Autobahn aus dem Fahrzeug aussteige oder etwa wegen eines Unfalls oder einer Panne ein Warndreieck aufgestellt werden müsse. Wer auf Österreichs Autobahnen unterwegs sei müsse auch daran denken, dass die alten, rubinroten Autobahnvignetten nur noch bis zum 31. Januar Gültigkeit besitzen. Danach dürfen nur noch die neuen, mintgrünen Vignetten verwendet werden, betonte der ACE. |
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