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Österreich: Polizei kassiert "Blaulichtsteuer"In folgenden Fällen muss keine "Blaulichtsteuer" gezahlt werden:
Bei Unfällen mit Personenschäden muss die Polizei immer verständigt werden, selbst wenn die Unfallbeteiligten nur geringfügig verletzt sind (z.B. Prellungen, Schürfwunden, etc.). Verstöße gegen diese Meldepflicht werden mit Bußgeldern bis zu 2.180 Euro geahndet. Grundsätzlich empfiehlt der ADAC betroffenen Unfallbeteiligten, sich telefonisch bei der österreichischen Polizei zu erkundigen, ob im Einzelfall eine "Blaulichtsteuer" anfällt. Besonders bei Sprach- und Verständigungsproblemen mit dem Unfallgegner sollte man vorher unbedingt abklären, ob das Anrücken der Polizei kostenpflichtig ist. In diesen Fällen liegt es im Ermessen der österreichischen Gesetzeshüter, ob sie die Unfallmeldegebühr einfordern oder nicht. |
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