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Österreich erhebt Bußgelder bei Lichtpflichtverstoß unterschiedlichIn Österreich wird die Nichteinhaltung der Lichtpflicht seit 15. April bestraft. Nach Informationen des ADAC hat das Verkehrsministerium für derartige Verstöße ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro empfohlen. Durchgeführt werden kann dies per Organmandat bei einer Kontrolle an Ort und Stelle. Derzeit machen die meisten Bundesländer allerdings überwiegend von der so genannten Anonymverfügung Gebrauch, deren Höhe sie individuell bestimmen dürfen und die dem Verkehrssünder per Post zugestellt wird. So kostet der Verstoß
Etwas günstiger wird es in
Das Burgenland geht noch schärfer vor und stellt gleich eine Strafverfügung in Höhe von 50 Euro oder mehr zu. Einzig Kärnten hält sich an die Empfehlung des Verkehrsministeriums und fordert die Geldbuße in Höhe von 15 Euro bei der Kontrolle an Ort und Stelle ein. ADAC und der österreichische Automobilclub ÖAMTC sind der Ansicht, dass allein die Strafanzeige von Lichtsündern, denen Wochen später teure Strafbescheide zugeschickt werden, nicht der Verkehrssicherheit sondern nur dem Abkassieren dient. Eine Ermahnung und Aufklärung an Ort und Stelle ist hier sicherlich die sinnvollere Methode. Nur in schweren Fällen sollte mit Bestrafungen vorgegangen werden. |
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