Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/notsituation-im-ausland-article128.html Thema: Reisen & Urlaub |
Notsituation im Ausland
Nicht helfen kann das Konsulat, wenn der Führerschein oder Fahrzeugschein verloren gegangen ist. Diese Dokumente stellen die zuständigen Verwaltungsbehörden (Führerscheinstellen oder Straßenverkehrsämter) in Deutschland aus. Keine konsularische Hilfe gibt es auch, wenn Hotelschulden gemacht wurden oder Bußgelder für Verkehrsvergehen beglichen werden sollen. Auch anwaltliche Tätigkeiten darf die Auslandsvertretung nicht ausüben. Für Notfälle im Ausland - also auch beim Verlust von Ausweispapieren - sollte man stets auch die Nummer der jeweiligen ADAC-Notrufstation im Besuchsland zur Hand haben. Die Experten der insgesamt 16 Stationen können den Touristen wichtige Telefonnummern und Adressen (Polizei, Botschaft, deutschsprachige Anwälte und Ärzte) nennen und stehen auch sonst mit Rat und Tat zur Verfügung. ADAC-Plus-Mitglieder erhalten die zahlreichen Schutzbriefleistungen, wie etwa zinslose Kredite, kostenlos. |
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