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Nissan Primastar und Interstar spart Steuern durch sein GewichtSo sind für den Nissan Primastar Kombi L1H1 mit 1,9-Liter-Motor und 2.760 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht als Pkw 293 Euro Kraftfahrzeugsteuer pro Jahr fällig. Nach Auflastung auf 2.810 Kilogramm Gesamtgewicht gilt der Kombi als Lkw und kostet nur noch 180 Euro Kfz-Steuer pro Jahr. Beim Nissan Interstar Kombi L1H1mit 2,5-Liter-Diesel-Motor fällt die jährliche Ersparnis sogar noch höher aus. Hier gehen bei Zulassung als Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.800 Kilogramm 386 Euro jährlich ans Finanzamt. Ist der Interstar Kombi mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.810 Kilogramm als Lkw unterwegs, beläuft sich die jährliche Steuerzahlung ebenfalls nur noch auf 180 Euro. Möglich ist die Auflastung und somit die Einstufung als Lkw für die Nissan Primastar Kombi L1H1(kurz mit flachem Dach) mit dem 1,9-Liter-dCi und 60 kW/82 PS als Sechssitzer sowie für die L1H1-Version mit dem 74 kW/100 PS starken 1,9-Liter-Diesel als Sechs - und Neunsitzer. Bei den Kastenwagen-Varianten des Primastar kann das zulässige Gesamtgewicht des L1H1 mit 2,5-Liter-Diesel (99 kW/135 PS) von 2.760 auf 2.810 Kilogramm erhöht werden. Für die Busversionen Avantour mit sieben oder acht Sitzplätzen und 2.750 oder 2.765 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht wurde eine Auflastung nicht freigegeben. Beim größeren Nissan Interstar können alle Kombimodelle mit 2.800 Kilogramm Gesamtgewicht auf 2.810 Kilogramm angehoben werden: Das sind die Karosserie-Varianten L1H1und L2H2 (mittlere Länge, mittlere Höhe) mit den 2,2-Liter-dCi (66 kW/90 PS) oder dem 2,5-Liter-dCi (84 kW/115 PS). Auch bei den Interstar-Kastenwagen (L1H1mit 1,9- und 2,5-Liter-Diesel) ist eine Auflastung auf 2.810 Kilogramm möglich. Das Verfahren ist einfach. Über die Nissan Händler sind die gutachtlichen Stellungnahmen zur Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts verfügbar. Der Fahrzeugbrief wird nach Vorlage dieser Stellungnahme und Änderung der Angaben im Fabrikschild vom TÜV umgeschrieben. Die Zulassungsstelle erstellt einen neuen Fahrzeugschein und meldet dies an das Finanzamt. Von dort kommt dann der neue Steuerbescheid. |
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