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Neuregelung der Besteuerung von WohnmobilenDie neue Wohnmobilsteuer bezieht erstmals die Schadstoffemission in die Berechnung ein. Hier wurde eine Forderung des ADAC umgesetzt, der in der Kfz-Steuer ein bewährtes umweltpolitisches Lenkungsinstrument sieht. Zudem wird im Gesetzentwurf dem Umstand Rechnung getragen, dass zahlreiche Wohnmobile – vor allem solche über 2.800 kg zulässigem Gesamtgewicht (zGG) – auf einem Lkw-Chassis aufgebaut sind. Somit ist die Festlegung von Steuersätzen je angefangene 200 kg – wie im Bereich der Lkw-Besteuerung – ebenfalls zu begrüßen. Im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen des Finanzministeriums fallen die Erhöhungen deutlich moderater aus, für einige Wohnmobile wird die Steuer sogar sinken. Rund 211.000 Wohnmobile ohne Schadstoffklasse (EURO 0) müssen jedoch mit Erhöhungen von bis zu 150 Prozent rechnen. Das sind nach Ansicht des ADAC in dieser Höhe nicht hinnehmbare Verteuerungen. |
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