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Neues Kreditvertragsrecht: Leasing wird transparenterDas dürfte sich künftig ändern: Die Autobanken müssen ihre Verträge entsprechend anpassen, die Neuerung bringt aber einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich. Es ist daher nicht gesichert, dass alle Leasinggesellschaften ihre Verträge pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Darlehensrechts überarbeitet haben. Leasingnehmer, die in nächster Zeit einen neuen Leasingvertrag abschließen, sollten daher darauf achten, dass der Vertrag sämtliche Informationen über die Finanzierungskosten ausweist. Zu kritisieren ist aus Sicht der ADAC-Juristen, dass Kilometerleasingverträge nicht vom Gesetzestext umfasst sind. Lediglich die im Kfz-Leasing etwas rückläufigen Restwertverträge sind erwähnt. Der ADAC fordert daher, Kilometerleasingverträge den Restwertverträgen gleichzustellen. In der Praxis muss sichergestellt sein, dass auch bei dieser Vertragsform die Informationsvorgaben verbindlich sind. |
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