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Neue Steuerberechnung für Wohnmobile über 2,8 TonnenIn einem Protestschreiben an die Länderfinanzminister hat Max Stich auf die Nöte der Campingfreunde hingewiesen und eine Ausnahmeregelung für Wohnmobile gefordert. Zumindest für die bereits jetzt im Verkehr befindlichen Fahrzeuge sollte es einen Bestandsschutz geben. Wohnmobile sind vorwiegend auf Fahrgestellen aus dem Bereich der leichten Nutzfahrzeuge aufgebaut. Sie entsprechen also im Hinblick auf Schadstoff- und Geräuschklassen den Richtlinien für Nutzfahrzeuge. Werden die Fahrzeuge nun nach den Richtlinien für Pkw, also nach Hubraum und Emissionen besteuert, kommt es zu einer massiven Benachteiligung der Halter von Wohnmobilen. |
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