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Neue EU-Norm: Auch Privatleute haften bei motorisierten TorenTormontage dem Fachmann überlassen Wer ein hand- und kraftbetätigtes Garagen-, Hof- oder Tiefgaragentor einbauen möchte, muss zunächst darauf achten, dass die betreffende Torart eine Baumusterprüfung durchlaufen hat. Dies hat der Hersteller mit einem entsprechenden Dokument zu belegen. Für die nachträgliche Motorisierung sämtlicher Tortypen bietet elero den Fachbetrieben geprüfte und zertifizierte Antriebe und Steuerungen an. Zudem unterliegen die Montage und Inbetriebnahme des Tores festgelegten Bestimmungen. Aus diesem Grund sollte die Toranlage sowie auch die nachträgliche Motorisierung unbedingt von einem professionellen Monteur eingebaut werden. Dieser bestätigt dem Torbesitzer den ordnungsgemäßen Einbau und übergibt ihm einen schriftlichen Nachweis über die vorschriftsmäßige Installation. Regelmäßige Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben Nach der Montage ist der Betreiber des Tores für den "sicheren Betriebszustand" verantwortlich. Dafür müssen in der Regel einmal im Jahr Überprüfungen und Wartungen durch einen qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Wird eine Toranlage nicht entsprechend den Vorgaben geprüft, ist der Betreiber für eventuelle Personen- und Sachschäden haftbar. Wer dieses Risiko nicht eingehen will, kann deshalb einen Wartungsvertrag mit einem Fachbetrieb abschließen. Damit ist auch langfristig für Sicherheit am und ums Tor gesorgt. |
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