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Neubau der Bundesstraße 212 - Raumordnungsverfahren eingeleitetMit dem Bau dieser Bundesstraße soll eine leistungsfähige Verbindung zwischen dem Unterweserraum mit seinen Seehafenstandorten, der Stadt Delmenhorst sowie der Hansestadt Bremen und damit auch ein verbesserter verkehrlicher Anschluss der Region an das überörtliche Straßenverkehrsnetz (A 1, A 27, A 28, A 281) geschaffen werden. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist der Abschnitt der B 212n vom Endpunkt der bereits planfestgestellten Ortsumgehung Berne, über Lemwerder und Delmenhorst - Deichhausen/Sandhausen bis zur Landesgrenze. Im Land Bremen soll die B 212 dann bis an die künftige Bundesautobahn A 281 geführt werden. Für dieses Teilstück wird ein Änderungsverfahren des dortigen Flächennutzungsplanes betrieben. Durch die zeitgleichen Planungsprozesse sollen die gemeinsamen Verkehrsziele länderübergreifend geordnet werden. Antragstellerin für das Raumordnungsverfahrens ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg. Im Verfahren werden zunächst verschiedene sog. Übergabebereiche zwischen dem niedersächsischen und bremischen Teil der B 212n geprüft. Für vier Trassenvarianten werden dann die jeweiligen raumbedeutsamen Auswirkungen auf die Schutzgüter wie v. a. Menschen, Tiere und Pflanzen, Landschaftsbild, Siedlungsstruktur und Landwirtschaft untersucht und bewertet. Die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren liegen in den Gemeinden Berne, Lemwerder, Ganderkesee sowie der Stadt Delmenhorst seit dem 21.08.2007 und in der Stadt Bremen ab dem 31.08.2007 für einen Monat öffentlich aus. Ergänzend können die Verfahrensunterlagen auch auf der Internetseite der Regierungsvertretung Oldenburg (http://www.rv-ol.niedersachsen.de) unter "Landesentwicklung und Raumordnung" eingesehen werden. Anregungen oder Bedenken können bis zum 05.10.2007 und in Bremen bis zum 15.10.2007 schriftlich an die jeweilige Kommune gerichtet oder dort auch persönlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden dann an die Regierungsvertretung Oldenburg weitergeleitet und im weiteren Verfahren ebenso wie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Das Raumordnungsverfahren endet mit einer landesplanerischen Feststellung der raumverträglichsten Trassenvariante. Ein Abschluss des Verfahrens wird für das 1. Quartal 2008 angestrebt. Die landesplanerische Feststellung ist dann Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren. |
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