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Thema: Autoratgeber


Nebel verlangt spezielle Verhaltensregeln

NebelAbstand halten, Geschwindigkeit maßvoll drosseln – so lauten wichtige Prinzipien, wenn die Autofahrt in und durch den Nebel führt. Während diese Grundsätze unumstritten sind, kursieren rund um den Einsatz von Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte viele verschiedene Thesen – darunter viele falsche. Was wirklich gilt und wie man mit dem Auto sicher durch den Nebel kommt, dazu der Überblick von den TÜV SÜD-Experten.

Fahrweise entsprechend anpassen

Die Ursachen für Massenkarambolagen bei dichtem Nebel sind seit Autofahrergedenken oft dieselben: zu wenig Abstand, zu hohe Geschwindigkeit, Selbstüberschätzung, falsche Beleuchtung. Das alles führt nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Landstraßen und in geschlossenen Ortschaften zu Nebel-Crashs. Gerade in der Nähe von Flüssen und in Talsenken tritt Nebel oft unvermittelt auf, deshalb sollten Autofahrer im Herbst immer damit rechnen und die Fahrweise entsprechend anpassen. Das heißt in erster Linie, Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern gewinnen, die Geschwindigkeit maßvoll drosseln und Nebelscheinwerferund gegebenenfalls die Nebelschlussleuchte einschalten. Keinesfalls sollten Autofahrer unbegründet schlagartig bremsen, denn das gefährdet immer den rückwärtigen Verkehr. Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtbehinderungen durch Nebel und Sichtweiten unter 50 m brennen – dann gilt zudem: 50 km/h, mehr ist nicht erlaubt. Nebelscheinwerfer dagegen dürfen generell bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden.

Tagfahrlicht nicht ausreichend

Bei Nebel, Schneefall oder Regen muss grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden – ansonsten drohen 40 Euro Bußgeld und 3 Punkte. Hinweis von TÜV SÜD-Fachmann Eberhard Lang: "Tagfahrlicht reicht in diesen Fällen als Beleuchtung nicht aus, besonders weil die Heckleuchten dabei nicht eingeschaltet sind." Die meisten Fahrzeuge sind zudem mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet. Sie leuchten die Bereiche direkt vor dem Fahrzeug und die Fahrbahnränder aus. Damit dienen sie in erster Linie der besseren Orientierung. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dürfen diese Schlechtwetterlampen also eingeschaltet werden. Bei normalen Sichtverhältnissen ist das Fahren mit den Nebelscheinwerfern nicht erlaubt, dann droht ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro.

Regelungen für Nebelschlussleuchten

Strikter sind die Regelungen für die Nebelschlussleuchten: Sie dürfen nur bei Sichtweiten unter 50 m und anders als die Nebelscheinwerfer nur bei Nebel eingeschaltet werden, weil sie bis zu 30 Mal heller leuchten als die Rücklichter und bei besseren Sichtverhältnissen die Nachfahrenden blenden. Zudem ist das Tempo auf 50 km/h begrenzt. Zur Orientierung dienen die Leitpfosten, die hierzulande in der Regel einen Abstand von 50 Metern haben. Autofahrer sollten unbedingt die Nebelschlussleuchten wieder ausschalten, wenn die Sicht über 50 Metern liegt. Wer nach dem Nebel noch mit Nebelschlussleuchte fährt, dem droht ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro.

Fernlicht oft kontraproduktiv

Fernlicht ist übrigens bei Nebel in den meisten Fällen kontraproduktiv, weil die Wassertröpfchen in der Luft das Licht reflektieren und die Suppe damit noch undurchsichtiger wird. Sinnvoll dagegen ist der Einsatz des Scheibenwischers, um für klare Sicht durch die Windschutzscheibe zu sorgen, auf der sich der Nebel niederschlägt.


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