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Nebel - FahrtippsZu wenig Abstand, zu hohe Geschwindigkeit, Selbstüberschätzung, falsche Beleuchtung. Nebel – so der Anschein – sorgt nicht nur für schlechte Sicht, sondern vernebelt zudem nicht selten den Blick auf die angemessene Reaktion – da hilft auch keine elektronische Geschwindigkeitsregelung. Während die einen scharf abbremsen, um bereits beim Passieren der ersten Anzeigetafel mit 60 Stundenkilometern nicht zu überschreiten, rasen andere unbeschwert in den Blindflug. Soweit das Bild auf der Autobahn. Aber auch auf Landstraßen sorgen Nebelbänke beispielsweise in Talsenken zu ähnlich unterschiedlichen Reaktionen. Dabei sind die Grundregeln gar nicht so schwer. Kleines Einmaleins fürs Nebelfahren von TÜV SÜD-Experte Eberhard Lang: "Bei Nebel zunächst Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern gewinnen, die Geschwindigkeit maßvoll drosseln, Scheibenwischer einschalten und Nebelscheinwerfer und gegebenenfalls die Nebelschlussleuchte einschalten. Keinesfalls unbegründet schlagartig bremsen, das gefährdet immer den rückwärtigen Verkehr." Fahrtipps: Im Herbst und im Frühjahr ist besonders in Talsenken mit Nebel zu rechnen – das liegt in der Natur der Sache. Gleiches gilt für Straßen in der Nähe von Bächen und Flüssen. Ist man also auf solchem Gelände unterwegs, immer mit Nebelbänken rechnen und sich nicht erschrecken lassen, wenn Wassertröpfchen plötzlich die Sicht verschleiern. Dann heißt es wieder: Den rückwärtigen Verkehr beachten, Geschwindigkeit anpassen, Scheibenwischer einschalten und gegebenenfalls Nebelbeleuchtung ordnungsgemäß einschalten. Abblendlicht: Bei Nebel, Schneefall oder Regen muss grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden – ansonsten drohen Bußgeld und Punkte. Hinweis von Lang: "Tagfahrlicht reicht in diesen Fällen als Beleuchtung nicht aus, besonders weil die Heckleuchten dabei nicht eingeschaltet sind." Nebelscheinwerfer: Die meisten modernen Fahrzeuge sind mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet. Sie leuchten die Bereiche direkt vor dem Fahrzeug und die Fahrbahnränder aus. Damit dienen sie in erster Linie der besseren Orientierung. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dürfen diese Schlechtwetterlampen also eingeschaltet werden. Bei normalen Sichtverhältnissen ist das Fahren mit den Nebelscheinwerfern nicht erlaubt. Nebelschlussleuchten dürfen nur bei Sichtweiten unter 50 Metern und anders als die Nebelscheinwerfer nur bei Nebel eingeschaltet werden, weil sie bis zu 30-mal heller leuchten als die Rückleuchten und bei besseren Sichtverhältnissen die Nachfahrenden blenden. Zudem ist das Tempo auf 50 Stundenkilometer begrenzt. "Zur Orientierung dienen die Leitpfosten, die hierzulande in der Regel einen Abstand von 50 Metern haben", erläutert Lang und fügt hinzu: "Unbedingt die Nebelschlussleuchten wieder ausschalten, wenn die Sicht über 50 Metern liegt." Fernlicht ist übrigens bei Nebel in den meisten Fällen kontraproduktiv, weil die Wassertröpfchen in der Luft das Licht reflektieren und die Suppe damit noch undurchsichtiger wird. Sinnvoll dagegen ist der Einsatz des Scheibenwischers, um für klare Sicht durch die Windschutzscheibe zu sorgen, auf der sich der Nebel niederschlägt. |
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