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Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" findet Interesse in BayernBei dem Modellprojekt "Begleitetes Fahren mit 17" sollen die jungen Leute Fahrpraxis unter Begleitung von erfahrenen Ansprechpartnern gewinnen. In Bayern können sich seit dem 01. September 2005 Jugendliche, die mindestens 16,5 Jahre alt sind, bei einer Fahrschule zur Führerscheinausbildung anmelden. Nach bestandener Fahrprüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres dürfen sie dann in Begleitung eines geübten älteren Fahrers selbst am Steuer sitzen. Die Unfallzahlen der 1. Hälfte des Jahres 2006 zeigen, dass junge Erwachsene (18-24 Jahre) Verkehrsunfälle mit Getöteten oder Schwerverletzten insgesamt 1.142 mal verursachten oder mitverursachten (erstes Halbjahr 2005: 1.320). Dabei starben 90 Personen (1. Halbjahr 2005: 126). Die jungen Fahranfänger sind laut Beckstein trotz erfolgreicher bayerischer Programme wie "Könner durch Er-Fahrung" und "Ernstnehmende Verkehrssicherheitsarbeit (EVA)" sowie freiwilliger Fahrerfortbildungen wie der "Zweiten Phase der Fahrausbildung" nach wie vor einer hohen Gefährdung ausgesetzt. "Mit dem Modellversuch ''Begleitetes Fahren mit 17'' im Rahmen der ''Aktion Verkehrssicherheit Bayern 2006'' wollen wir Anfängerfehler mit oft schrecklichen Folgen verhindern", betont Beckstein. Im 1. Halbjahr 2006 konnten insgesamt 20.111 Fahrerlaubnisse mit Begleitauflage erteilt werden. Nach einer aktuellen Auswertung des TÜV Süd interessieren sich rund 12% der künftigen Fahranfänger für den Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17". Das größte Interesse besteht in der Umgebung der Landeshauptstadt München und im Regierungsbezirk Oberbayern. Beim Unfallgeschehen sind die Teilnehmer am Modellversuch eher unauffällig. So ereigneten sich im 1. Halbjahr lediglich 18 Unfälle mit schuldhafter Beteiligung der jungen Fahrer während der Begleitphase, jedoch waren bei nicht allen Unfällen die jungen Fahrer Alleinverursacher. Dabei wurden acht Personen verletzt, ansonsten ereigneten sich lediglich Blechschäden. Insgesamt wurden neun Verstöße gegen die Begleitauflage festgestellt, was ein Bußgeld, einen Eintrag ins Verkehrszentralregister in Flensburg und vor allem den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge hat. Vor einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kommt auf den Fahrer noch ein Aufbauseminar und ggf. eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu. "Die meisten Teilnehmer und Begleiter verhalten sich korrekt. Verstöße gegen die Regeln werden allerdings konsequent geahndet und haben erhebliche Folgen für die jungen Fahrer. Halten Sie sich an die Auflagen und werden Sie so Ihrer Verantwortung im Straßenverkehr gerecht! Nur so kann der Modellversuch zu einem Erfolg werden", appelliert Beckstein. |
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