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Thema: Info & News


Mobilitätsgarantie für alle Nissan Modelle

Ab dem 01. Dezember 2005 können sich alle Nissan-Besitzer auch nach Ablauf der Drei-Jahres-Garantie über erweiterte Serviceleistungen im Pannenfall freuen. Denn mit der Nissan Mobilitätsgarantie sind nicht nur Neukunden, sondern auch Halter älterer Modelle (bis zu einem Fahrzeugalter von maximal zehn Jahren) bei einem Fahrzeugschaden optimal abgesichert.

Ein lückenloser Nachweis aller Wartungen bei einem Nissan Partner ist nun nicht mehr erforderlich. Das freut besonders Fahrzeughalter, die ihren Nissan als Gebrauchtwagen erworben haben. Künftig gilt die Mobilitätsgarantie ab dem Zeitpunkt, zu dem einer der im Kundendienstscheckheft vorgeschriebenen Wartungsdienste bei einem autorisierten Nissan Händler durchgeführt wurde - und zwar unabhängig davon, ob vorher alle Wartungen in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt worden sind oder nicht. Der Anspruch auf die Leistungen aus der Mobilitätsgarantie bleibt bis zur Fälligkeit der nächsten Wartung erhalten.

Die Leistungen der erweiterten Mobilitätsgarantie entsprechen denen des Pan Europe Service bei der Neuwagengarantie und umfassen unter anderem die Bereitstellung eines Ersatzwagens für bis zu drei Tage, eine Bahnfahrt der 1. Klasse bzw. einen Flug der Economy-Klasse, die Weiterfahrt mit einem Taxi sowie maximal drei Hotelüber-nachtungen (bis 110 Euro pro Person und Nacht).


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