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Mit Winterreifen in die AlpenDies gilt vor allem für Schneeketten. Eine Kettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit weißem Schneekettensymbol angezeigt. Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in Europa nur in Finnland und zwar in der Zeit vom 01. Dezember bis Ende Februar. Die Winterpneus müssen in Finnland eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern haben und mit dem Zeichen M + S als wintertaugliche Reifen ausgewiesen sein. Auch Ganzjahresreifen (mit M + S markiert) genügen den Anforderungen. In den Alpenländern Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien und Frankreich sowie in anderen Wintersportländern wie Tschechien, Norwegen und Schweden gibt es eine solche generelle Regelung nicht. In Österreich können Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) jedoch auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein. Darauf weist ein Durchfahrverbotsschild mit dem Zusatz „Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“ hin. In Italien und Frankreich schließlich können Winterreifen für vereinzelte Streckenabschnitte vorübergehend zur Pflicht gemacht werden. |
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