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Mit Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung wechselnHat die Versicherung den Beitrag erhöht, gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. "Dann gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat", erklärt Thomas Jaeckel von der AXA Versicherung. Sie beginnt mit dem Tag, an dem die Mitteilung über die Beitragserhöhung eingegangen ist. Innerhalb dieses Monats sollte man sich eine neue Versicherung suchen. Bei der Auswahl des richtigen Angebots kommt es allerdings nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung an. Denn nicht alle Versicherungen bieten dieselben Inhalte an. Versicherungsvergleiche in der Fachpresse, Tarifrechner im Internet (zum Beispiel www.axa.de) und natürlich auch der Versicherungsvermittler helfen bei der Wahl der richtigen Police. |
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