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MicrocarsMicrocars haben sich bei den Jugendlichen in Italien zum Statussymbol gemausert: Wer es sich leisten kann, fährt ein solches Fahrzeug mit einem 50 ccm-Rollermotor. Ein Führerschein ist in Italien nicht nötig. Auch in Frankreich sind bereits 140 000 dieser Mikro-Autos unterwegs, in Spanien 40 000.
Sicherheit ist mangelhaft
'Aktive' Sicherheitselemente wie gute Bremssysteme mit Antiblockiersystemen, stabile Fahrwerke oder elektronische Stabilisierungsprogramme, die einen Unfall zu verhindern helfen, gehören nicht zum Standard von Microcars. Ebenso wenig 'passive' Sicherheitseinrichtungen, welche die Folgen eines Unfalls mindern. Steife Fahrgastzellen, qualitativ gute Rückhaltesysteme, Sitze und Kopfstützen sowie Airbags fehlen in den leicht gebauten Mikro-Wagen. Nötig wären sie, obwohl die Microcars mit eher tiefen Geschwindigkeiten unterwegs sind. Denn aufgrund der minimalen Masse der Microcars ist das Verletzungsrisiko der Insassen bei Kollisionen mit "normalen" Fahrzeugen sehr gross.
Microcars wiegen 350 bis 500 kg, haben einen Hubraum ab 50 ccm und erreichen (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) Höchstgeschwindigkeiten bis 100 km/h. In den meisten europäischen Ländern dürfen sie ohne Autoführerschein gefahren werden - nötig ist höchstens ein Motorradführerschein. Mindestalter für Microcar-Lenker ist meist 14 oder 16 Jahre. Führende Hersteller von Microcars sind französische und italienische Unternehmen wie Aixam, Ligier, Chatenet, Bellier, Piaggo, Tasso oder Lamborghini.
In der Schweiz dürfen Inhaber von folgenden Führerausweiskategorien mit Microcars fahren:
· Kategorie G (Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge): ab 14 Jahren,Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
· Kategorie F: ab 16 Jahren, Geschwindigkeitsbegrenzung auf 45 km/h.
· Kategroie A1 (Motorräder bis 125 ccm): ab 16 Jahren bis 50 ccm, ab 18 Jahren bei 50-125 ccm (keine Geschwindigkeitsbegrenzung).
In Deutschland sind folgende Führerscheine nötig:
· Klasse B: Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, ab 18 Jahren.
· Klasse L: - land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ab 16 Jahren. - Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25 km/h oder mit max. 50 ccm Hubraum. |
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