Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/maut-fuer-den-warnow-tunnel-article271.html Thema: Verkehr |
Maut für den Warnow-TunnelMit Inkrafttreten der ersten Mautverordnung für den Warnow-Tunnel am 12. Juni 2003 hatte Stolpe die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Mauterhebung bereits im Frühjahr geschaffen. Nach gut dreieinhalb-jähriger Bauzeit konnte er dieses bundesweit erste Betreibermodell nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz, kurz F-Modell, dem allgemeinen Verkehr übergeben.
Nach dem F-Modell* können Tunnel, Brücken und Gebirgspässe im Zuge von Bundesfernstraßen von Privaten gebaut, betrieben und finanziert werden. Die Refinanzierung erfolgt über Gebühren der Verkehrsteilnehmer.Je nach privatwirtschaftlicher Rentabilität kann eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 20 Prozent der Baukosten berücksichtigt werden.
Der Warnow-Tunnel ersetzt die bisher an dieser Stelle verkehrende Fähre über die Warnow. Die Preise für die Durchfahrt durch den Tunnel mit einem Pkw liegen in der niedrigsten Tarifklasse zwischen 1,50 und 2,50 Euro. Der Betreiber hatte sich bereits im Vorfeld vertraglich gegenüber der Hansestadt Rostock verpflichtet, dieses Bauwerk privat zu errichten, 30 Jahre zu betreiben und das Projekt zu finanzieren.
Stolpe wertete die Verkehrsfreigabe als ein sehr positives Signal für künftige Betreibermodelle und als Beispiel dafür, dass sich Investitionen in Deutschland in derartige Projekte lohnten. * F-Modell = Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz |
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