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Lkw-Gewerbe muss mögliche Alternativen zur Klage prüfenDazu erklärte der Bundesverkehrsminister: "Sie erinnern sich, dass der Bundesverband Güterverkehr und Logistik (BGL) seinerzeit eine Idee entwickelt hat, mit der das Straßengüterverkehrsgewerbe für die Nutzung der Autobahnen nicht zweimal zur Abgeltung der von den Lkw verursachten Wegekosten herangezogen wird. Nach dem BGL-Vorschlag soll wie folgt verfahren werden: Jeder Lkw-Fahrer, der in Deutschland tankt und Mineralölsteuer zahlt, erhält einen Teil der Lkw-Maut zurückerstattet. Der Nachweis für dieses so genannte Mauterstattungsverfahren erfolgt durch Vorlage der Tankquittungen. Bundestag und Bundesrat haben das Erstattungsvolumen auf insgesamt 600 Millionen Euro festgelegt. Die Bundesregierung hat sich diesem Vorschlag angeschlossen und das Verfahren im Mai 2003 bei der EU-Kommission notifiziert. In der Übergangszeit haben Bundesrat und Bundestag beschlossen, alle Mautzahler in Deutschland um rund 600 Millionen Euro zu entlasten. Seit Mai 2003 hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Gesprächen mit der Kommission geführt. So hat etwa mein Vorgänger mit den drei zuständigen Kommissaren für Verkehr, Wettbewerb und Steuern gesprochen. In Beihilfeangelegenheiten spielt natürlich auch der Juristische Dienst der Kommission eine entscheidende Rolle. Daneben hat es viele Gespräche auf Expertenebene gegeben, in denen wir für den BGL-Vorschlag in Brüssel geworben haben. Ich selbst habe mit Kommissar Barrot zuletzt im Dezember über dieses Thema gesprochen. Nach meinem Eindruck gab es unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Kommission. Die Signale, die ich in den letzten Tagen aus Brüsseler Kreisen erhalte, deuten auf eine Ablehnung des Mauterstattungsverfahrens in dieser Woche hin. Eine mögliche Begründung könnte sein, dass es sich angeblich um eine unzulässige Beihilfe handelt. Nach den mir vorliegenden Informationen sieht Brüssel eine de-facto-Diskriminierung der ausländischen Lkw-Betriebe, weil diese seltener in Deutschland tanken und insofern weniger von einer Mauterstattung profitieren würden. Sollte es tatsächlich am Mittwoch zu einer derartigen Entscheidung kommen, müssen wir feststellen: Die Kommission hat die Frage der Mauterstattung sorgfältig und intensiv prüfen können. Deutschland muss sich deshalb bereits heute die Frage stellen, wie wir auf diese sich abzeichnende Entscheidung reagieren. Eine schnelle Antwort könnte sein: Die Bundesregierung klagt gegen die Brüsseler Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof. Wir alle wissen allerdings, dass es eine endgültige Entscheidung dann voraussichtlich frühestens nach zwei Jahren geben wird. Ist das aber wirklich der Königsweg oder vielmehr eine Sackgasse? Diese Frage muss vor allem das Lkw-Gewerbe für sich beantworten. Deshalb stellt sich zunächst die Frage, was wir denn wirklich erreichen wollen? Mit der Maut steht uns ein intelligentes und innovatives Instrument für das Straßenverkehrsmanagement zur Verfügung: Zunächst leisten erstmals seit 01. Januar 2005 auch ausländische Lkw einen Beitrag zur Deckung der von ihnen verursachten Wegekosten. Damit hat sich die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Gewerbes verbessert. Die Mautsätze sind so differenziert, dass sie Anreize schaffen für den Kauf von umweltfreundlicheren Lkw. Davon profitieren die Lkw-Hersteller. Das ist aber zugleich auch einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität. Daraus ergibt sich die umwelt- und industriepolitische Komponente der Maut. Die Differenzierung der Mautsätze nach Emissionsklassen ist für mich ein erster Ansatz, der ausgeweitet werden sollte. Schließlich setzt die Maut auch die richtigen ökonomischen Signale für die Branche, nämlich Steigerung der Effizienz durch weitere Optimierung der Tourenplanung, Erhöhung der Auslastungsgrade sowie Verlagerung von Lkw-Verkehren auf andere Verkehrsträger. Dieser Ansatz leistet dreierlei: Er stärkt das deutsche Lkw-Gewerbe und unsere Fahrzeugindustrie, fördert die unternehmerische Eigeninitiative und leistet einen Beitrag zur Reinhaltung der Luft. Das sind die tatsächlichen Wirkungen der Maut. Für den Fall, dass die Signale aus Brüssel zutreffen, stellt sich für mich die Frage: Kann ich diesen Weg konsequent weitergehen? Und welche Optionen hätte die Bundesregierung für den Fall einer Ablehnung des Mauterstattung durch die Kommission? Ich sehe folgende 3 Ansatzpunkte:
Sie sehen: In der Konsequenz verfügen wir über eine Reihe von alternativen Maßnahmen, die sehr schnell umsetzbar sind. Damit können wir die berechtigten Interessen des deutschen Lkw- und Speditionsgewerbes berücksichtigen, weil wir handlungsfähig sind und bleiben. Selbstverständlich werde ich veranlassen, dass wir sehr gründlich die Argumente der KOM-Entscheidung juristisch prüfen werden. Dazu gehört auch die Möglichkeit - wie es in der Koalitionsvereinbarung heißt - "gegebenenfalls alle rechtlichen Möglichkeiten" auszuschöpfen. Eins muss nur jedem klar sein: Ein Konfrontationskurs gegen die Kommission mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof bedeutet Stillstand der Politik für mindestens zwei Jahre. Dies kann nicht unser Interesse sein. Deshalb ist das Lkw-Gewerbe am Zuge. Die Verbände müssen darlegen, wie sie die sich abzeichnende Situation bewerten. Ich habe deshalb für den 26. Januar die Präsidenten des BGL und des Deutschen Speditions und Logistik Verbandes (DSLV) zu einem Gespräch nach Berlin eingeladen." |
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