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Kraftfahrtbundesamt löscht Betriebserlaubnis von 5 RußpartikelfilternDas Kraftfahrt-Bundesamt hat daraufhin die Nachprüfung verschiedener Systeme in Auftrag gegeben. Diese Überprüfung dauert noch an, die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Unabhängig hiervon wurde für einige Systeme des Herstellers GAT die Löschung der betroffenen Betriebserlaubnisse am 10.10.2007 vorgenommen. Es handelt sich um folgende Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE):
Die ABE-Nummer befindet sich auf dem Deckblatt der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder sofern ein Partikelminderungssystem bereits montiert wurde, in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 22. Um einer möglichen Verunsicherung in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken, weist das Kraftfahrt-Bundesamt daraufhin, dass diese Maßnahme die Betriebserlaubnis derjenigen Fahrzeuge, in denen ein Partikelminderungssystem mit einer der genannten Genehmigungsnummern montiert wurde, nicht berührt. |
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