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Kinder im Straßenverkehr brauchen Rücksicht und SorgfaltDie Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zum Schutz von Kindern sind eindeutig: Der Fahrzeugführer muss sich gegenüber Kindern […] insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (Paragraf 3 Abs. 2a). Kinder können Geschwindigkeiten und Abstände nur bedingt richtig einschätzen. Oft handeln sie intuitiv, spontan und unüberlegt. Die Folge sind Verkehrsunfälle: Laut dem Statistischen Bundesamt kam im Jahr 2014 alle 18 Minuten ein Kind im Alter von unter 15 Jahren im Straßenverkehr zu Schaden. Insgesamt verunglückten 28.674 Kinder im Straßenverkehr, davon 71 tödlich. Handeln Sie vorausschauendAls Autofahrer müssen Sie erhöhte Sorgfalt walten lassen. Kinder sind keine "kleinen" Erwachsenen. Verhalten Sie sich rücksichtsvoll und einsichtig: Minimieren Sie ihre Fahrgeschwindigkeit vor Schulen und Kindertagesstätten. Bedenken Sie, dass Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle nähern und das Warnblinklicht eingeschaltet haben, nicht überholt werden dürfen. Dies ist eine Schutzmaßnahme für Kinder, die den Bus noch erreichen wollen und die Fahrbahn eilig überqueren. Sobald der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle steht, dürfen Autofahrer nur mit Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) und ausreichendem Abstand vorbeifahren. Für Kinder ist die Überquerung einer Straße oft ein Hindernis. Zebrastreifen sind ein gutes Hilfsmittel und sollten für Kinder nicht zur "Verkehrsfalle" werden. Gewähren Sie Kindern den Vorrang und ermöglichen ihnen die Überquerung der Fahrbahn. Ferner sollten Sie das Zuparken von Gehwegen vermeiden. Hier besteht das Risiko, dass Kinder auf die Fahrbahn ausweichen müssen und Gefahren nicht frühzeitig erkennen. Erhöhte Vorsicht gilt auch beim Rein- und Rausfahren aus Hofeinfahrten. Achten Sie auf Kinder auf dem Gehweg und lassen Sie diese vorbeigehen. |
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