Kinder als Mitfahrer bei Unfällen
Kinder haben ein sieben Mal größeres Risiko, bei einem Unfall im Pkw schwere bis tödliche Verletzungen zu erleiden, wenn sie nicht bzw. falsch gesichert sind. Passende Sicherungssysteme können die Gesundheit und das Leben zuverlässig schützen. Deshalb gilt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, im Pkw eine generelle Sicherungspflicht (§21, Abs. l a StVO) durch amtlich genehmigte Rückhaltes/Sterne.
Dennoch steigt die Zahl der sogenannten Mitfahr-Unfälle ständig. Die Ursachen sind oft Zeitdruck, quengelnde Kinder und der trügerische Gedanke, dass auf dem kurzen Weg eigentlich nichts passieren kann - da werden der Kindersitz und das richtige Anschnallen schon mal „vergessen". Eine Fahrlässigkeit, die fatale Folgen haben kann.
Die Deutsche Verkehrswacht rät daher dringend, Kinder immer nur vorschriftsmäßig gesichert im Auto mitzunehmen - auch auf den kürzesten Strecken.
Die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
- Immer den richtigen Kindersitz benutzen; einfaches Gurten reicht nicht aus und kann doppelt gefährlich sein
- Ausschließlich geprüfte und genehmigte Rückhaltesysteme kaufen, die der Größe und dem Gewicht des Kindes entsprechen. Nehmen Sie Ihren Sprössling zum Probesitzen mit.
- Ein System wählen, das optimal in das Auto passt. Zur Probe den Sitz einbauen.
- Nur richtig angebrachte Sitze schützen, daher: Montageanleitung gründlich lesen. Bei Airbags außerdem auf die Hinweise des Fahrzeugherstellers achten.
- Den Gurt am Kindersitz straffen. Erst nach der Überprüfung des Gurtes losfahren.
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