Kooperation
Autosieger.de
Artikel drucken Diesen Artikel drucken

HTML-Format: https://www.autosieger.de/kfz-zulassung-nur-noch-gegen-bankeinzug-fuer-kfz-steuer-article6755.html

Thema: Auto & Recht


Kfz-Zulassung nur noch gegen Bankeinzug für Kfz-Steuer

Fahrzeugzulassungen gibt es ab 01. August 2005 nur noch mit der Unterschrift des Halters zum Bankeinzug der Kfz-Steuer. In einigen bayerischen Gemeinden dürfen außerdem keine Steuerzahlungen ausstehen. Wer nicht persönlich zur Zulassungsstelle kann, muss seinen Vertreter richtig ausrüsten, so TÜV SÜD.

Ohne Steuer-Einzugsermächtigung gibt es in Bayern keine Kfz-Zulassung mehr. Darüber hinaus erteilen einige Gemeinden die Zulassung nur noch dann, wenn keine Zahlungsrückstände bei der Kfz-Steuer vorliegen. Wichtig ist diese strengere Regelung für die Fahrzeughalter in den Landkreisen Mühldorf, Rosenheim, Würzburg und Fürth sowie den Städten Rosenheim, Würzburg und Fürth.

Autofahrer, die ihr Fahrzeug nicht persönlich zulassen können, sollten deshalb ihren Vertreter mit den entsprechenden Vollmachten ausstatten, raten die Zulassungsexperten der plus serivce GmbH, TÜV SÜD Gruppe. In der Regel genügt eine Einverständniserklärung, dass der Vertreter die Unterschrift für den Bankeinzug leisten darf. In den Gemeinden, in denen keine Steuerrückstände vorhanden sein dürfen, muss dem Vertreter auch bescheinigt werden, dass dieser über die kraftfahrtsteuerlichen Verhältnisse des Halters informiert werden darf.

Hintergrund dieser Neuregelung ist das in Kraft treten der neuen bayerischen Verordnung zur Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer (MZuKraftSV). Danach werden Fahrzeuge nur dann zugelassen, wenn eine Einzugsermächtigung des Halters für die Kfz-Steuer vorliegt. Die Verschärfung, nach der für eine Zulassung keine Zahlungsrückstände vorhanden sein dürfen, gilt ab 01. Januar 2006 übrigens auch für alle bayerischen Gemeinden.

Die plus service ist als Tochter der TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH der größte deutsche Zulassungsdienst für Automobilhändler in Deutschland. Weiterhin sind die TÜV-Experten auch in den Bereichen Fahrzeugmanagement und Fahrzeugaufbereitung tätig.


Autosieger.de - Das Automagazin | https://www.autosieger.de

URL für diesen Artikel: https://www.autosieger.de/kfz-zulassung-nur-noch-gegen-bankeinzug-fuer-kfz-steuer-article6755.html