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Thema: Versicherung


Kfz-Versicherungswechsel - Bei Billig-Policen näher hinschauen

Der Markt für Kfz-Versicherungen ist in Bewegung geraten. Zahlreiche Versicherer versuchen, mit neuen Billig-Policen Marktanteile hinzu zu gewinnen. Nach Auffassung des ADAC können Verbraucher mit einem Wechsel des Versicherers zwar Geld sparen. Dennoch sollte man sich zuvor die Bedingungen des neuen Anbieters ganz genau anschauen, rät der Club.

Die neuen Billig-Policen, oft "Basis-" oder "Grundtarif" genannt, haben in der Regel nur einen abgespeckten Leistungsumfang. So bieten diese Absicherungen meist nur eine Deckungssumme von maximal 50 Millionen Euro an. Der ADAC empfiehlt aber eine Höchstdeckungssumme von 100 Millionen Euro. Nur damit, so der Club, sind Autofahrer bei größeren Unfällen gegen das Risiko immenser Schadenersatzansprüche abgesichert.

Zudem haben in der Vergangenheit immer mehr Kfz-Versicherer in vielen Fällen auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit" verzichtet. Das heißt: Hat ein Fahrer zum Beispiel ein Rotlicht nicht beachtet und einen Unfall verursacht, kam die Vollkaskoversicherung trotz des grob fahrlässigen Verhaltens des Fahrers für den Schaden an dessen Fahrzeug auf. Einige Versicherer gehen nun in ihren Billigtarifen wieder einen Schritt zurück und streichen diesen verbraucherfreundlichen Punkt aus ihren Bedingungen.

Außerdem verweigern viele Billig-Versicherungen das Angebot eines Rabattschutzes und verzichten auch auf einen so genannten Rabattretter für langjährig unfallfreie Fahrer. Beides hat zur Folge, dass der Vertrag nach einem Unfall sofort in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und umgehend ein höherer Versicherungsbeitrag fällig wird.

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 01. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. November 2005 bei der Versicherungsgesellschaft sein. Der ADAC rät, dies per Einschreiben/Rückschein abzuschicken. Ist der Vertragsablauf nicht der 01. Januar, kann der Vertrag jeweils einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres regulär gekündigt werden.


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