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Kfz-Steuerbefreiung bei Neuzulassung bis 30. Juni gesichertDie rechtzeitige Zulassung verspricht laut ADAC noch einen weiteren Vorteil: Nach Ablauf der steuerfreien Phase werden Pkw nach der für sie günstigeren Variante der Kfz-Steuer besteuert. Dies kann entweder die bisherige alte Steuerformel sein oder die reformierte Kfz-Steuer, die am 01. Juli 2009 in Kraft tritt. Dabei wird neben dem Hubraum erstmals auch der CO2-Ausstoß zur Berechnung der Steuerhöhe herangezogen. Autos, die ab dem 01. Juli erstmals zugelassen werden, fallen automatisch unter diesen neuen Steuertarif. |
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