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Kein Bremsmanöver wegen TaubenDiese lebensfremde und jedem Tierschutzgedanken zuwiderlaufende Begründung wird vom ARCD kritisiert, obwohl ja bekannt ist, dass Oberlandesgerichte auch schon früher bei Igel, Katzen, Wildenten und anderen Tieren auf der Fahrbahn ähnlich entschieden haben. Die meisten Kraftfahrer bremsen in solchen Fällen jedoch reflexhaft und ohne lange nachzudenken, um Lebewesen nicht zu gefährden oder gar zu töten. Es ist nach Auffassung des ARCD zuviel verlangt, wenn Fahrzeuglenker in Bruchteilen von Sekunden abwägen sollen, ob sie ein Tier kaltblütig überfahren sollen. Ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und eine der Situation angepasste Geschwindigkeit seien allemal bessere Maßnahmen zur Unfallverhütung. |
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