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Jetzt neu: Führerschein S-KlasseFahrzeuge, für die man den "S"-Führerschein braucht, dürfen übrigens auch mit dem Pkw-Führerschein Klasse "B", beziehungsweise "3" sowie mit der Klasse "T" (Traktoren bis 60 km/h) bewegt werden. Auch die Besitzer älterer Fahrerlaubnisse der Klassen 1 (Motorrad), 4 (Moped) und 5 (Zugmaschinen bis 32 km/h) können künftig Quads, Dreiräder und Leichtmobile der "S"-Klasse benutzen. Allerdings nur, wenn sie ihren alten Führerschein vor dem 01. Januar 1989 gemacht haben und ihn jetzt umschreiben lassen. Inhaber jüngeren Zweirad-Lizenzen "A", "A1" oder "M" dürfen dagegen nicht auf das neue Fahrzeugangebot zugreifen. Wer jetzt die Fahrerlaubnis der Klasse "S" erwirbt, erhält keinerlei Vergünstigungen für die praktische Ausbildung zum Pkw-Führerschein ab 18, lediglich der Lernstoff der theoretischen Ausbildung verringert sich. Der Besitz der "S"-Klasse-Berechtigung führt auch nicht zu einer Verkürzung der zweijährigen Probezeit, die man als Fahranfänger beim Pkw-Führerschein bestehen muss. |
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