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Italien: Bestimmte Winterreifen und Ganzjahresreifen sind verbotenBetroffen sind Fahrzeuge, die Reifen mit den Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q montiert haben. Außerdem darf der Index des aufgezogenen Reifens (ab der Klasse R) nicht unter dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragenen Geschwindigkeitsindex liegen. Der Index findet sich als letzter Buchstabe auf der Bereifung. Wer dennoch mit einem nicht zugelassenen Reifen auf italienischen Straßen unterwegs ist, muss mit Strafen zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Zudem kann auch eine Beschlagnahme des Fahrzeugs angeordnet werden. Generell rät der ADAC, in den Sommermonaten aus Sicherheitsaspekten auf Sommerreifen zu wechseln. |
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