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Institut für Verkehrsrecht in TrierIm Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung stand der Opferschutz bei der Schadenregulierung von Verkehrsunfällen im Ausland. Dabei wurde festgestellt, dass es nach geltendem Recht bereits heute möglich ist, gegen die Haftpflichtversicherung eines ausländischen Autofahrers, von Deutschland aus, vor einem deutschen Gericht zu klagen. Dies ist beispielsweise dann von Bedeutung, wenn ein deutscher Autourlauber im Ausland verletzt wurde, und die Zahlung von Schmerzensgeld von der ausländischen Versicherung verzögert wird. Die in diesem Zusammenhang von den Experten diskutierte Forderung nach Einführung einer EU-einheitlichen Bemessungstabelle von Körperverletzungen wird vom ADAC strikt abgelehnt. Ein solcher Schematismus würde nach Ansicht des Clubs zu Lasten der Einzelfallgerechtigkeit gehen. |
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