Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/hupe-benutzen-streng-geregelt-article33947.html Thema: Auto & Recht |
Hupe benutzen streng geregeltDie Hupe außerorts zu drücken, ist nur in zwei Fällen gestattet: wenn andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren hingewiesen werden sollen oder als Überholsignal. Ansonsten stellt der Einsatz der Hupe eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Missbrauch droht ein Bußgeld. Schreiber: "Innerorts sollten Autofahrer die Hupe nur mit besonderer Rücksicht und Zurückhaltung einsetzen. Schließlich stört das durchdringende und laute Signal sehr." Wer sich und andere gefährdet sieht, darf die Hupe betätigen, etwa wenn ein Fußgänger unachtsam die Fahrbahn betritt. "Grundsätzlich unterliegen Einrichtungen für Schallzeichen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)", erläutert der TÜV SÜD-Fachmann. Das bedeutet: Entspricht beispielsweise eine nachgerüstete Hupe nicht den Bestimmungen, so droht ein Bußgeld. "Mit Bedacht sollte ebenso die andere Warnmöglichkeit in einem Auto, die Lichthupe, eingesetzt werden", sagt Schreiber. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mittels Lichthupe seine Überhol-Absicht signalisieren. Ebenfalls darf die Lichthupe als Gefahrenzeichen eingesetzt werden, also wenn man sich oder andere gefährdet wähnt. "In allen anderen Fällen – etwa als Warnung vor Radarfallen oder zum Grüßen eines Bekannten – ist das Betätigen der Lichthupe verboten", stellt der TÜV SÜD-Fachmann klar. Ebenfalls untersagt ist der Einsatz der Lichthupe als freundliche Geste, etwa um dem Gegenverkehr bei Straßenengpässen Vorfahrt zu gewähren oder Lastwagen nach dem Überholvorgang anzuzeigen, dass sie weit genug überholt haben, um wieder auf die rechte Spur fahren zu können. "In der Praxis aber sind da kaum Schwierigkeiten zu erwarten", schildert Schreiber seine Erfahrungen. Grenzwertig wird es hingegen auf der Autobahn. Besonders auf den linken Spuren ist häufig wildes Betätigen von Lichthupen zu beobachten. Manche Autofahrer fühlen sich dadurch genötigt, obwohl es sich auch einfach nur um ein harmloses und legitimes Überholsignal nach Paragraf 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt. "Wie so oft im Leben kommt es hier auf die Verhältnismäßigkeit an", erläutert der Fachmann: "Wird die Lichthupe als Überholsignal überstrapaziert und lässt der Hintermann den Mindestabstand vermissen, handelt es sich wohl eher um Drängelei und damit Gefährdung der Verkehrssicherheit mit den entsprechenden Konsequenzen bei einer Anzeige". |
Autosieger.de - Das Automagazin |
https://www.autosieger.de
|