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Helmpflicht für Quads rasch umsetzenDerzeit sind die gesetzlichen Regelungen für Quadfahrer noch sehr kompliziert. Ist das Fahrzeug als "land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine" zugelassen, besteht weder eine Gurt- noch eine Helmpflicht. Stuft die Zulassungsstelle das Quad aber als "vierrädriges Kraftfahrzeug" ein, müssten Sicherheitsgurte vorhanden sein. Dies ist allerdings nicht praktikabel, da etwa bei einem Überschlag eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht. Die Zulassungsbehörden erlassen daher eine Ausnahmegenehmigung von der Ausrüstungsverpflichtung mit einem Sicherheitsgurt. Diese Genehmigung wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und mit der Auflage "Helmpflicht" verbunden. Allerdings handhaben die Zulassungsstellen in den einzelnen Bundesländern dies sehr unterschiedlich. Diese unterschiedlichen Regeln sind aus Sicht des ADAC nicht hinnehmbar. Der Club fordert daher eine gesetzlich genau geregelte "echte" Helmpflicht für Quads – etwa durch die Aufnahme der Quads in den entsprechenden Paragrafen der Straßenverkehrsordnung (§ 21a Abs. 2 StVO). Der ADAC appelliert an den Gesetzgeber, möglichst rasch die für eine solche Gesetzesänderung notwendigen Schritte einzuleiten. ADAC-Präsident Peter Meyer: "Spätestens mit dem Start der neuen Führerscheinklasse S am 01. Februar 2005 muss die Helmpflicht für Quads gelten." |
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