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Haupt- und Abgasuntersuchung bei Grenzübertritt nach Deutschland fälligAutofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch ohne Verzögerung die nächste Möglichkeit wahrnehmen und die fällig gewordene Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchführen. Das gleiche gilt für die Abgasuntersuchung. Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Auch in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich darf die TÜV Rheinland Group Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen durchführen – jedoch nur bei Autos, die auch in dem jeweiligen Land angemeldet sind. |
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