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Thema: Info & News


Haupt- und Abgasuntersuchung bei Grenzübertritt nach Deutschland fällig

Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im europäischen Ausland. Wer sich längere Zeit mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug außerhalb der Bundesrepublik aufhält, muss die Haupt- und Abgasuntersuchung trotzdem von einer Prüfstelle in Deutschland vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. "Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden", erklärt der Kraftfahrtexperte der TÜV Rheinland Group, Gerd Mylius.

Autofahrer sind zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch ohne Verzögerung die nächste Möglichkeit wahrnehmen und die fällig gewordene Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchführen. Das gleiche gilt für die Abgasuntersuchung.

Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden. Auch in anderen Ländern, beispielsweise in Spanien oder Frankreich darf die TÜV Rheinland Group Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen durchführen – jedoch nur bei Autos, die auch in dem jeweiligen Land angemeldet sind.


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