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Harte Strafen für weiche DrogenStellt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle fest, dass ein Autofahrer unter Wirkung von Cannabis unterwegs ist, drohen nach dem Bußgeldkatalog bis zu 250 Euro Strafe und vier Punkte in Flensburg. Außerdem muss der Drogensünder den Führerschein für einen Monat abgeben. Wer noch eine Fahrerlaubnis auf Probe hat, muss außerdem an einem gebührenpflichtigen Aufbaukurs teilnehmen. Zusätzlich verlängert sich dann die Probezeit auf vier Jahre. Und dabei bleibt es meist nicht: Hat die Führerscheinstelle Zweifel an der Fahreignung des Verkehrssünders, ordnet sie außerdem eine medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU) an. Die Anforderungen an den Autofahrer bei der MPU sind nach einer Drogenfahrt besonders hoch. In Gesprächen mit einem Psychologen muss man überzeugend vermitteln, nie wieder unter Einfluss von Drogen zu fahren. Das setzt jedoch eine qualifizierte Vorbereitung und Auseinandersetzung mit dem Thema Drogen voraus: Der ADAC rät Betroffenen angesichts der hohen Durchfallquote dringend, professionelle Hilfe von Suchtberatern und Verkehrspsychologen anzunehmen und sich über spezielle Vorbereitungskurse zu informieren. Diese kosten nochmals rund 500 Euro und werden allerdings nur denjenigen Drogensündern angeboten, die gute Ansätze zur Abstinenz zeigen. Rechnet man dann noch die Gebühr für das Wiedererlangen der Fahrerlaubnis dazu, summieren sich die Kosten für den Joint am Steuer schnell auf über 1000 Euro. Eine Broschüre rund um das Thema "Drogen im Straßenverkehr" ist in den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich. |
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