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Gesetzgebungspanne hebelt Lenk- und Ruhezeiten bei LKW und Bus ausEine weitere Folge dieser Panne besteht darin, dass alle laufenden Verfahren eingestellt werden müssen oder mit Freispruch enden, weil im Ordnungswidrigkeitenrecht der Grundsatz gilt, dass nur nach dem "mildesten" Gesetz geurteilt wird. In diesem Fall bedeutet "mildestes" Gesetz, dass es momentan gar keines gibt. Spediteure und Busunternehmer sparen in diesem Zusammenhang Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe. Der ADAC befürchtet, dass diese Ausfälle durch stärkere Kontrollen bei den Pkw-Fahrern kompensiert werden sollen. Besonders ärgerlich ist, dass dieselbe Panne vor 20 Jahren schon einmal passiert ist: Als die jetzt abgelöste EWG-Verordnung in Kraft getreten ist, hatte man ebenfalls versäumt, die nationalen Bußgeldvorschriften anzupassen. Auch damals mussten alle Verfahren fallen gelassen werden. |
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