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Gerichtsurteil zur EU-Feinstaub-RichtlinieLaut ADAC stammen nur 9 Prozent der Feinstaubbelastung an Hauptverkehrsstraßen vom Pkw, der gesamte Straßenverkehr ist für 25 Prozent verantwortlich. Den Rest verursachen Industrie und Haushalte oder er wird aus anderen Stadtgebieten bzw. aus dem Umland herangetragen. "Autos mit Ottomotor tragen praktisch nicht zu den Partikelemissionen bei und Diesel-Pkw nur in sehr geringem Umfang – dies muss auch entsprechend berücksichtigt werden", so Becker. "Die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität müssen gerecht bei den Verursachern ansetzen und verhältnismäßig sein." Nachdrücklich spricht sich der ADAC für den verstärkten Einsatz sauberer Fahrzeugtechnik und intelligenter Verkehrssteuerung wie etwa der Grünen Welle aus. Wichtig sei es zudem, den Verkehr auf Hauptdurchgangsstraßen zu bündeln und von Wohngebieten fernzuhalten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass Anwohner von stark befahrenen Straßen grundsätzlich Anspruch auf konkrete Einzelmaßnahmen zum Schutz vor Feinstaub haben. |
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