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Gerichtsstreitkosten in der Übersicht
Die Ausgaben für Anwalts- und Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert des Falls. Seit Sommer 2004 gilt eine neue Vergütungsordnung für Rechtsanwälte, die dazu geführt hat, dass Rechtsstreits gegenüber den Vorjahren teurer wurden. Bis zu einem Streitwert von 3000 Euro sind die Kosten für zwei Instanzen mittlerweile sogar höher als der Streitwert selbst. Um sich gegen das Kostenrisiko abzusichern, rät der ADAC Autofahrern zum Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Sie übernimmt im Streitfall sämtliche Gebühren für Gerichte, Anwälte, Sachverständige und Beweisaufnahmen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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