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Gegenverkehr in Einbahnstraße: Legale Geisterfahrer!In Gegenrichtung erlaubt das Zusatzschild "Radfahrer frei" den Pedalrittern die Durchfahrt. Alle Verkehrsteilnehmer müssen so ausgewiesene Einbahnstraßen wie normale Straßen mit Gegenverkehr betrachten. Das bedeutet beispielsweise, dass sich Linksabbieger nur bis zur Fahrbahnmitte absetzen dürfen, um möglichen Radfahrer-Gegenverkehr nicht zu gefährden. Aus gleichem Grund ist auch in der Einbahnstraße konsequent rechts zu fahren. Radfahrern rät DEKRA, ihr Durchfahrtsrecht nicht zu erzwingen, denn PS-gestählte Autofahrer sind im Zweifel die Stärkeren. |
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