Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/geblitzt-was-tun-article32882.html Thema: Autoratgeber |
Geblitzt! Was tun?Ich musste schnell zum Flieger. Komme ich damit um ein Fahrverbot herum? Nein, wenn es sonst nichts Entlastendes gibt. Im Gegenteil: Wer sich so rechtfertigt, gibt zu, absichtlich zu schnell gefahren zu sein – und riskiert wegen Vorsatz eine Verdoppelung der Geldbuße. Sind die Messgeräte zuverlässig? Sie sind in der Regel korrekt. Nur in wenigen Fällen lassen sich technische Fehler oder eine falsche Bedienung nachweisen. Wer aber überzeugt ist, dass etwas nicht stimmt, sollte sich über einen Anwalt Akteneinsicht geben lassen und klären, ob es überhaupt Anknüpfungspunkte für ein teures Sachverständigengutachten gibt. Kann ich mein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln? Nur im Ausnahmefall, wenn ganz besondere Gründe vorliegen. Insbesondere, wenn die Kündigung des Arbeitsplatzes droht, weil nicht mehr Auto gefahren werden kann. In so einem Fall kann gegen eine höhere Geldbuße – meist wird verdoppelt – von einem Fahrverbot abgesehen werden. Ich bin ein 18-jähriger Fahranfänger und mit 21 km/h zu schnell geblitzt worden. Verlängert sich jetzt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids meine Probezeit? Ja, von zwei auf vier Jahre. Außerdem muss ein Aufbauseminar in einer Fahrschule besucht werden: Kostenpunkt rund 250 Euro. Ich habe das Tempo-30-Schild glatt übersehen. Lohnt sich ein Einspruch? Kaum. Die Frage ist, ob das Schild ausreichend gut zu erkennen war – das prüft die Polizei, wenn sie die Messstelle einrichtet. Ich habe wegen 13 km/h zu viel kein Verwarnungsgeld, sondern gleich einen teuren Bußgeldbescheid bekommen. Warum? Das kann passieren, wenn das Verwarnungsgeldschreiben in der Post verloren geht. Dies wertet die Behörde als "nicht bezahlt" und erlässt einen Bußgeldbescheid. Dann werden neben 25 Euro Strafe auch 28,50 Euro Verfahrenskosten fällig. Wer einen Verkehrsrechtsschutz hat, bekommt das Geld erstattet. Reicht ein schlechtes Foto? Das Foto muss eine zweifelsfreie Identifizierung erlauben. Bleiben beim Gericht Bedenken, kann es einen Gutachter einschalten oder gleich das Verfahren einstellen. Allerdings droht dann dem Halter eine Fahrtenbuchauflage. |
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