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Für weniger Unfälle mit KleintransporternDie Sachverständigen begrüßen die Entscheidung des 42. Verkehrsgerichtstages, der sich gegen eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung ausgesprochen hatte. Nach einer DEKRA-Studie ist die Unfallbeteiligung der Transporter auch auf Autobahnen nicht überdurchschnittlich hoch. Mit einem Tempolimit von 120 km/h könnten weniger als zehn Prozent der Unfälle beeinflusst werden. Der Verkehrsgerichtstag empfahl außerdem verstärkte Kontrollen von Verkehrsvorschriften zu Sicherheitsabstand, Tempobeschränkungen und Überladung, die Einführung von EG-Kontrollgeräten zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten und den Einbau von Unfalldatenspeichern. |
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