Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/fuehrerscheinentzug-bei-straftaten-article1791.html Thema: Auto & Recht |
Führerscheinentzug bei StraftatenEine entsprechende Empfehlung hat der 42. Deutsche Verkehrsgerichtstag ausgesprochen. Bisher kann der Richter die Fahrerlaubnis nur dann entziehen, wenn sich aus der Tat ergibt, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen charakterlich ungeeignet ist, weil er bereit ist, seine kriminellen Interessen über die im Verkehr erforderliche Sorgfalt und Rücksichtnahme zu stellen. |
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