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Führerschein mit 17: In Bayern schon über 2.000 PrüflingeVor zehn Wochen hat der Freistaat Bayern eine neue Regelung zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren eingeführt. Bayernweit haben sich seitdem bereits über 2.200 Jugendliche unter 18 Jahren für diese zunächst eingeschränkte Version des Auto-Führerscheins angemeldet, bis Ende Oktober hatten schon 207 besonders Eilige die Prüfung abgelegt. Von allen Bewerbern für die Klassen B und BE, also dem Auto-Führerschein, machen "die 17jährigen" schon fast 9 Prozent aus. Das Interesse ist allerdings regional stark unterschiedlich: Spritzenreiter sind Stadt und Umland von Bamberg, Regensburg, Straubing, Ingolstadt, Rosenheim, Augsburg und Neu-Ulm, aus denen zusammen gerechnet über die Hälfte der jungen Prüflinge stammen. Nur 5 Prozent der Prüflinge für das begleitete Fahren kommen aus München und Nürnberg. Das begleitete Fahren sieht vor, dass ein 17jähriger nach erfolgter Ausbildung in der Fahrschule und bestandener Prüfung zunächst eine Prüfungsbescheinigung erhält, in der Begleitpersonen namentlich eingetragen sind und die er zusammen mit seinem Personalausweis beim Fahren dabei haben muss. Sie gilt nur innerhalb Deutschlands für die Klassen B und BE, also den Pkw-Führerschein, und natürlich auch für die eingeschlossenen Klassen L, M und S. Die Regelung ist noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt, trotzdem kann der Inhaber der Prüfungsbescheinigung in ganz Deutschland mit Begleitperson fahren. Im Alter von 18 Jahren kann dann ein normaler Führerschein beantragt werden, es ist dann keine erneute Ausbildung oder Prüfung mehr erforderlich. Der Freistaat Bayern hatte diese Regelung zum 01. September 2005 eingeführt. Nach Einschätzung von TÜV SÜD ist der Führerschein mit 17 ein weiterer wichtiger Baustein für mehr Sicherheit bei Fahranfängern – zusätzlich zu dem bewährten System von professioneller Ausbildung, Prüfung und Führerschein auf Probe. Wer darf begleiten – und wie? Der Gesetzgeber stellt an die Begleitperson ebenfalls einige Anforderungen:
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