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Fortbildung für FahranfängerDie ersten Modellversuche mit Sicherheitskursen nach der Fahrprüfung begännen jetzt in fast allen Ländern. "Ich hoffe, dass möglichst viele Fahranfänger dieses Angebot nutzen", so die Staatssekretärin. Damit die freiwillige Fortbildung ein Erfolg werde, müssten die Kurse attraktiv sein. Gleicke forderte deshalb die teilnehmenden Länder und die Kfz-Versicherungen auf, finanzielle Anreize zu bieten. Denkbar wären etwa Prämienrabatte für die Teilnehmer oder eine direkte Förderung, wie es sie in Rheinland-Pfalz schon gebe. Nach der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen dürfen Fahranfänger an der Fortbildung teilnehmen, wenn sie seit mindestens sechs Monate einen PKW-Führerschein haben und ihre Probezeit noch nicht abgelaufen ist. Nach erfolgreicher Teilnahme wird die Probezeit um ein Jahr verkürzt. Die Fortbildung setzt sich aus einem theoretischen Teil und zwei praktischen Teilen zusammen. Der theoretische Teil besteht aus Gruppensitzungen. Dort tauschen die Fahranfänger Erfahrungen und Schwierigkeiten im Straßenverkehr aus und sprechen später über das, was sie in den praktischen Kursen gelernt haben. Ziel: Die Fahrer sollen danach Gefahren besser erkennen und vermeiden können. Im ersten praktische Teil sind zwei bis drei Teilnehmer zusammen mit einem Fahrlehrer unterwegs. Jeder fährt eine Stunde lang und bekommt ein Feedback von den anderen im Auto. So sollen die Fahranfänger verschiedene Fahrstile vergleichen und üben, schwierige Situationen zu meistern. Der zweite praktische Teil ist ein Sicherheitstraining auf einem Verkehrsübungsplatz: In vier Stunden üben die Fahranfänger, ihr Auto unter verschiedensten Bedingungen zu beherrschen. Die Fortbildung findet in Fahrschulen statt. Die Fahrlehrer brauchen dafür eine besondere Erlaubnis und müssen einen Lehrgang absolvieren. Beim Sicherheitstraining dürfen nur speziell ausgebildete Moderatoren auf den Beifahrersitz. Die Modellversuche sind zunächst bis Ende 2009 befristet. Wissenschaftliche Untersuchungen sollen zeigen, ob sich die freiwillige Fortbildung in der Praxis bewährt. Nur drei Länder nehmen nicht an der Probephase teil: Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. |
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